Bauabnahme Reihenhaus - Konventionalstrafe - Mängel und fehlende Ausführungen


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Abgeschickt von schubi am 16 Februar, 2007 um 16:12:14

Ein Generalunternehmer drängt auf eine Bauabnahme eines reihenhauses um weitere Zahlungen der täglich vereinbarten Strafe wg. Verzug der Fertigstellung zu vermeiden. Z. B. wurde genau dieses Objekt gekauft weil auf 3 von 4 Geschossen Balkone/Terassen sind. Keine Terasse ist bisher begehbar (Bodenbelag fehlt) weder Ausblick nach aussen vorhanden ist noch Fenster geöffnet werden können. Der Generalunternehmer besteht nun auf Bauabnahme, da in seiner Argumentation eine Bezugsfertigkeit besteht, da innen alles fertig ist.



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