Hauseingangstür Mehrfamilienhaus


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Abgeschickt von Bernd Mertel am 16 Februar, 2007 um 21:12:11

Guten Tag.
Komplizierter Fall.
Wohne in einem Haus, in der eine Teilungsgemeinschaft mit dem Nachbarhaus besteht. Ein Neubau wurde an ein Altbau angebaut, beide Häuser sind im Keller mit einer Tür verbunden, die aus dem Neubau haben die Keller im Altbau und die aus dem Altbau haben Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Naubau.
Nun wollen die Eigentümer des Neubaus die Hauseingangstür wegen mehrfacher Einbruchsversuche abschließen.
Die Tiefgaragen hat ein Tor und eine Schleuse mit 2 Türen zum Neubau hin.
Darf die Hauseingangstür des Neubaus abgeschlossen werden oder zählt diese noch als Fluchttür?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Bernd Mertel




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