Klage gegen abgelehnte Voranfrage nur von Grundstücksbesitzer?


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Abgeschickt von Bernd S. am 19 Februar, 2007 um 11:22:04

Hallo,

ich habe eine Frage zur Zulässigkeit von Klagen gegen eine abgelehnte Bauvoranfrage.
Wir haben ein Grundstück, welches wir gerne verkaufen möchten. Ein Kaufinteressent ist bereit, uns einen ordentlichen Betrag zu zahlen, sofern er die Errichtung eines Geschäftes auf dem Grundstück genehmigt bekommt. Dazu hat er eine Bauvoranfrage gestellt, welche abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehung hat er wohl Widerspruch eingelegt, ebenfalls erfolglos. Anscheinend hat er nun einen Anwalt eingeschaltet, um die Erteilung der Voranfrage gerichtlich klären zu lassen. Das ganze lief ohne unser Zutun ab.
Nun kommen wir wieder ins Spiel. Es scheint nämlich etwas Verwirrung zu geben, wer diesen Gerichtsprozess tatsächlich führen muss. Darf oder kann das der Kaufinteressent selbst machen oder müssen wir das als Grundstückseigentümer machen? Ich habe vor langer Zeit gehört, dass nur bestimmte Personen klageberechtigt sind.

Danke,

Bernd




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