Heckenpflanzung NRW


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Abgeschickt von Stefan R. am 20 Februar, 2007 um 00:17:23:

Hallo,

ich möchte auf meinem Grundstück als Abgrenzung zum Nachbargrundstück eine Hecke pflanzen, die bis zu 2m hoch werden soll. Nun habe ich gelesen, daß ich entweder einen Abstand von 50cm einhalten muß, oder die Hecke auch gemeinsam mit dem Nachbarn als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze setzen kann.
Das Nachbargrundstück ist allerdings unbewohnt und das Wohnhaus verfällt seit ca 8 Jahren. Die Besitzerin ist nach einem Unfall stark körperlich und geistig behindert und steht unter Amtspflegschaft. Der Verwalter kümmert sich zwar sporadisch um einen Verkauf des Grundstückes, lässt aber zu, daß dort meterhohe Brennesseln wachsen.
Nun meine Fragen:

1. Da sich der Verwalter nicht um das Grundstück kümmert, kann ich nun eigenmächtig eine Hecke auf die Grenze setzen?
2. Gilt noch eine besondere Vorschrift, da das zur Zeit unbewohnte Haus nur 3m von der Grenze entfernt steht?
3. Sollte das Grundstück irgendwann mal verkauft werden, kann der neue Eigentümer sich gegen die Hecke zur Wehr setzen?

Viele Grüße

Stefan R.




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