Eigenheimzulage - Änderung Bauantrag


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Abgeschickt von Cord Meyn am 20 Februar, 2007 um 15:24:15

Eine Eigenheimzulage wird noch gewährt, soweit der Bauantrag vor dem 1.1.2006 gestellt wurde und das später tatsächlich errichtete Bauvorhaben nicht wesentlich von dem geplanten Bauvorhaben abweicht. Wesentliche Abweichungen können in einer nicht unwesentlichen Erweiterung des umbauten Raums bzw. der Nutzfläche begründet sein.
Kann jemand Aussagen dazu treffen was hier als wesentlich/ nicht unwesentlich zu gelten hat?




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