Re: Baugenehmigung auf noch Bahnflächen


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 21 Februar, 2007 um 11:37:04

Antwort auf: Baugenehmigung auf noch Bahnflächen von Tom am 21 Februar, 2007 um 11:03:34:

Hallo,

das Eisenbahnbundesamt kann nur Baugenehmigungen für eisenbahnrelevante Nutzungen erteilen - also Wartungshallen, Bahnhofsgebäude, Betriebsgebäude, manchmal auch Lager. Wohngebäude zählen definitiv nicht dazu.

Falls eine Freistellung (= Wegfall des besonderen Bahnrechts) eingeleitet wurde, können Sie einen Bauantrag einreichen. Allerdings darf die Baugenehmigung erst dann ausgesprochen werden, wenn:
- die Freistellung abgeschlossen ist und
- der Bauantrag dem vorhandenem Planrecht entspricht. Dies ist in der Regel Planrecht nach § 34 oder 35 BauGB (Innen- bzw. Außenbereich), da für Eisenbahnflächen keine Bebauungspläne benötigt werden. Und da ist dann auch wieder relevant, welche Nutzung Sie beabsichtigen.
Unter Umständen ist auch die Neuaustellung eines Bebauungsplan erforderlich, dass kann dann ein paar Jahre dauern.

Daher mit dem zuständigen Bauamt sprechen und weiteres Vorgehen abklären.


: Hallo in die Runde,

: mich würde interessieren, ob es möglich wäre, eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn das Grundstück auf dem man bauen möchte noch nicht entwidmet ist, aber in absehbarer Zeit dies erfolgen soll. falls dies nicht möglich ist, welche bedingungen müssen erfüllt sein, kann z.b. das eisenbahnbundesamt eine baugenehmigung erteilen?

: herzlichen dank für eure ratschläge und hinweise





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