Re: Abstandsflächen auf eigenem Grundstück?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 21 Februar, 2007 um 11:42:44

Antwort auf: Re: Abstandsflächen auf eigenem Grundstück? von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2007 um 13:46:52:

Hallo,

ich weiß nicht, ob es diese Form von Baulast in Brandenburg gibt, aber in NRW könnte man das Problem damit umgehen, dass eine Vereinigungsbaulast die beiden Ihnen gehörenden Grundstücke quasi zusammenfasst. Da der Abstand immer zur Grundstücksgrenze bezogen wird, wäre in diesem Fall zwischen Ihren Gebäuden keine Grenze mehr vorhanden - wohl aber zu den Nachbargrundstücken. Aber dahin wird der Abstand ja bereits eingehalten.


: : Ein Grundstück im Land Brandenburg, mit vorhandenem, massivem Wochenendhaus soll weiterhin mit einem neuen Wohnhaus bebaut werden.

: : Gelten die Abstandsflächen von 3 m je Haus auch auf dem eigenen Grundstück? Wie weit darf unter Umständen an das vorhandene Haus herangebaut werden? 6m oder auch 4m?

: : Danke für jeden Hinweis.

: : Timi

: Grundsätzlich löst das Gebäude selbst die Abstandflächen aus und die dürfen sich erst mal nicht überschneiden. Zu Gebäuden auf dem eigenen Grundstück sind Erleichterungen möglich, wenn z. B. sonstige Gründe wie Brandschutz, Standsicherheit o. ä. nicht dagegen sprechen.

: Am besten Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsicht bzw. dem Architekten.




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