Re: Solaranlage


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Abgeschickt von Chorma am 01 Maerz, 2005 um 17:57:12

Antwort auf: Solaranlage von Steffi aus BW am 01 Maerz, 2005 um 14:58:42:

Dies hat der BGH mit Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03 - entschieden:

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.




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