Re: Umbau Industriegebäude zum Wohnhaus?


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Abgeschickt von Sebastian am 21 Februar, 2007 um 14:50:34:

Antwort auf: Umbau Industriegebäude zum Wohnhaus? von Der nette Mann am 21 Februar, 2007 um 14:05:07:

Sie benutzen die Fachbegriffe für die Typen von Baugebieten - Ihre Frage legt aber nahe, dass Sie sich damit nicht auskennen. Jedenfalls steht der planungsrechtliche Charakter eines Baugebietes üblicherweise *vor* der Nutzungsänderung fest:

Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens richtet sich nach der Baunutzungsverordnung in der maßgeblichen Fassung - vorausgesetzt, es gibt einen Bebauungsplan. Sonst nach § 34 Abs. 1 oder 2 BauGB.
Wohnungen im Industriegebiet sind nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber/-leiter und auch nur ausnahmsweise zulässig.
In wirklichen Mischgebieten iSv § 6 BauNVO ist Wohnen regelzulässig, also kein Problem.

Gruß
Sebastian


: Hallo,
: mich würde interessieren ob es möglich ist ein Industriegebäude in ein Wohnhaus zu verwandeln ( also rein rechtlich :-) ). Wenn ja, muß das Gebäude dazu in einem Mischgebiet stehen oder kann es sich in einem reinen Industriegebiet befinden? Wie ist das mit einer Wohnung wenn z.B. mehrere Firmen sich in einem Bürokomplex befinden und man ein Bereich umbauen will?

: Danke schonmal im Voraus
: Der nette Mann





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