Re: Verjährungsfristen


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Abgeschickt von Sigma am 25 Februar, 2007 um 08:53:39:

Antwort auf: Verjährungsfristen von Pinti am 21 Februar, 2007 um 14:02:11:

: Hallo,
: gibt es eine Verjährungsfrist für die Genehmigung für einen Holzbalkon, der vor ca.15 Jahren ohne Genehmigung vertieft wurde? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
: Viele Grüße Pinti

Wenn ich die Frage richtig verstehe, wurde vor ca. 15 Jahren ein Balkon umgebaut, erweitert o.ä. ohne notwendige Genehmigung. Keine Genehmigung, folglich "Schwarzbau". Sie können eine Genehmigung nachträglich beantragen, sollten aber baurechtliche Aspekte gegen die Genehmigung sprechen (Grenzabstände o.ä.) müssen sie mit der Aufforderung zum Rückbau rechnen.



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