Abgeschickt von Sigma am 25 Februar, 2007 um 08:57:24:
Antwort auf: Re: Genehmigung Terrassenbau erforderlich? von jsegg am 21 Februar, 2007 um 11:49:03:
: JS:
: Noch eine Ergänzug. Die Terrassen sollen hinter dem Haus stehen und sind streißenseitig nicht einsehbar.
Überdachungen sind genhmigungspflichtig.
Siehe Bebauungsplan: ist eine Bebauung an dieser Stelle überhaupt zulässig?
Mündliche Zustimmung der Nachbarn sind leider ohne Auswirkung