Re: Anfechtungsklage versus Verpflichtungsklage


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Abgeschickt von Gast am 28 Maerz, 2004 um 09:09:20:

Antwort auf: Anfechtungsklage von Gast am 23 Maerz, 2004 um 18:14:32:

Mit ner Anfechtungsklage wird nur die Untersagungsverfügung evtl. beseitigt während mit ner Verpflichtungsklage im Obsiegesfall die fehlende Genehmigung geholt wird wenn Vorverfahren abgeschlossen!



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