nachträglicher Bebauungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Birgitt am 25 Februar, 2007 um 09:42:55:

Hallo!!!
Unser Grundstück (gekauft vor ca. 2 Jahren, Bayern) wurde vor ungefähr 30 Jahren bebaut (EFH, Garage als GB). Derzeit ohne gültigen Bebauungsplan, jedoch baurechtlich o.k. Durch Zufall haben wir bei der Gemeinde erfahren dass "nachträglich" ein Bebauungsplan darüber beschlossen wurde.
Fragen:
1. Ist diese Vorgehensweise der Gemeinde o.k., welcher Sinn steckt dahinter?
2. Wir nehmen an, dass im ungünstigen Fall (Wiederspruch der alten Bebauung zum Bebauungsplan) unsere Gebäude, da so genehmigt, "unantastbar" sind, oder?
3. Wie schaut es jedoch bei Renovierungen/Instandhaltungen aus? Wir haben vor, eine Außendämmung + Putzschicht, ca 15 bis 20 cm anzubringen, + neue/wesentlich größere Fenster, kann es da Probleme geben? Müssen wir uns auf den Bebauungsplan (wenn überhaupt möglich) abstimmen?
4. Wie würde es mit einem DG-Ausbau aussehen? Wenn aus einem nicht VG ein Vollgeschoss wird, und das im (späteren) Bebauungsplan nicht mehr zulässig ist?
Vielen Dank




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]