Überschreitung der bebaubaren Grundfläche?


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Abgeschickt von Christian am 25 Februar, 2007 um 13:01:12:

Ein Einfamilienhaus entspricht in seinen Abmessungen der Außenwände exakt der erlaubten bebaubaren Grundfläche, z.B. 100m2 bzw. 500m2 Grundstück, GRZ 0.2
wenn man nachträglich eine zusätzliche Dämmung oder eine Holzverschalung von außen anbringt und sich damit die Abmessungen der Außenwände jeweils um bspw. 5cm erhöhen, ist das eine Überschreitung der bebaubaren Grundfläche? Wo ist geregelt, wie sich die bebaute Grundfläche berechnet? Gibt eine Faustregel, welche Überschreitung akzeptiert wird?



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