Recht auf Wohnnutzung widerufbar?


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Abgeschickt von Heiko am 25 Februar, 2007 um 20:04:03

Hallo,
mein Wochenendgrundstück (im Außenbereich) wurde mehrere Jahre als Hauptwohnsitz genutzt. Die Wohnnutzung war auch genehmigt. Dann stand das Gebäude ca. 6 Jahre leer, bzw. wurde nur sporadisch genutzt und in der letzten Zeit stark vernachlässigt. Nun soll es wieder als Wohnsitz genutzt werden. Allerdings will die Gemeinde dies offensichtlich verhindern. Angeblich wäre das Recht auf Wohnnutzung nun durch die lange Nichtnutzung erloschen. Kann das sein? Soweit ich weiß, muss man Nutzungsänderungen vom Bauamt genehmigen lassen, bestehende Genehmigungen jedoch nicht "auffrischen" oder so.

Bin etwas ratlos.
Danke
Heiko




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