Re: Recht auf Wohnnutzung widerufbar?


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Abgeschickt von Heiko am 25 Februar, 2007 um 23:37:28

Antwort auf: Re: Recht auf Wohnnutzung widerufbar? von Erich Bauer am 25 Februar, 2007 um 22:15:15:

Hallo,
Danke für den Link.
Der Punkt "1.4.2.2. Nutzungsunterbrechung" klingt für mich zunächst mal sehr beunruhigend.
Bedeutet das, dass ich alles, was auf dem Grundstück steht demnächst abreißen muss?
Oder darf das Gebäude stehen bleiben und für die Freizeit genutzt werden?
Dann wäre das Grundstück nicht mehr als eine zu große Gartenparzelle?!?
Und anscheinend verhält sich hier auch wieder jedes Bundesland anders.

MfG
Heiko



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