Re: Bebauungsplan-Dachausbau


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Abgeschickt von Ingeborg am 26 Februar, 2007 um 16:47:45

Antwort auf: Re: Bebauungsplan-Dachausbau von Sigma am 25 Februar, 2007 um 09:13:37:

: : Hallo,
: : unser seit 25 Jahren bestehender, immer noch gültiger Bebauungsplan verbietet Dachgauben. Unser westlicher Nachbar plant einen Dachausbau mit 2 quer zum Satteldach verlaufenden Giebeln wodurch sein Haus mehr breit wie lang wird. Dieser Ausbau würde unser Haus stark verschatten. Wir haben Widerspruch eingelegt. Die Behörde will die Sache genehmigen. Frage: Sind Quergiebel nicht als übergroße Gauben anzusehen und daher nicht zu genehmigen?

: Diese "Quergiebel-Gauben-Diskussion" bringt Sie nicht weiter. Zu prüfen wäre, ob dieser Dachausbau überhaupt zulässig ist, in bezug auf Vollgeschossigkeit. Ihr Nachbar würde mehr Nutzfläche zusammen bekommen, was im Widerspruch zum Bebauungplan stehen könnte.

Hallo Sigma, vielen Dank für Ihre Antwort.
1-geschossige Bauweise ist vorgeschrieben, jedoch ist die Wohnfläche des DG durch die Dachschrägen insg. etwas weniger als das EG. Da haben wir wohl schlechte Karten !

Grüße Ingeborg





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