Re: Anrecht auf Bebauung - Eckgrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Februar, 2007 um 19:32:43

Antwort auf: Anrecht auf Bebauung - Eckgrundstück von Herr Günther am 26 Februar, 2007 um 19:17:21:

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: es handelt sich um ein Eckgrundstück in Feldrandlage das weder genehmigtes Bauland ist, noch eine Bauvoranfrage besitzt, jedoch genau an einer erschlossenen Strasse liegt. Die angrenzenden Grundstücke sind im Süden, sowie auf der gegenüberliegenden Strassenseite im Osten voll erschlossen und bebaut. Der Westen und der Norden sind unbebaut. Geographisch gesehen würde eine Bebauung eine verlängerung der Bebauungsachse Ost-West darstellen, da der Osten des Grundstückes genau um diese Grundstücksbreite bebaut worden ist. Kanal und Versorgungsleitungen sind vollständig vorhanden.

: Habe ich nun ein Anrecht auf eine Bebauung, wenn ich diese beantragen würde?

... nicht zwingend.

Da eine verbale Beschreibung nie ausreicht, die Gesamtsituation zu erfassen, kann in einem solchen Forum eigentlich keine bessere Antwort gegeben werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich gerade in zweifelhaften oder grenzwertigen Situationen eine Bauvoranfrage zu stellen oder wenigstens ein erstes Gespräch mit der genehmigenden Behörde zu führen. Zu diesem Gespräch sind kleine Skizzen hilfreich, die ganz grob darstellen, was und wie groß man bauen möchte.



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