Abgeschickt von MartinB am 27 Februar, 2007 um 09:30:15:
Antwort auf: Muss sich Bebauungsplan an Gegebenheiten anpassen? von Bosta am 26 Februar, 2007 um 18:28:01:
Festsetzungen eines B-Plans müssen immer erforderlich und städtebaulich begründet sein. Dabei ist der Spielraum für die Gemeinde relativ groß. Entsprechende Darlegungen müssen in der B-Planbegründung enthalten sein. Legen Sie bei der Bürgerbeteiligung Ihre Bedenken/Anregungen schriftlich nieder, damit sie bei der Abwägung berücksichtigt werden können. Auch Ihre Nachbarn sollten sich beteiligen, da der B-Plan private Eigentumsbelange beschneiden würde, wenn die Baugrenze rechtmäßig errichtete Gebäudeteile durchschneidet.
Gruss, Martin