Betreibskonzept


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Abgeschickt von Barbara am 27 Februar, 2007 um 20:44:48

Guten Abend!
Unser Problem ist wie folgt: Wir haben ein Grundstück, auf diesem befindet sich ein genehmigter und eingetragener Fischteich. Unser Grundstück bef. sich im Naturpark Pfälzerwald. Soweit so gut. Nun möchten wir einen Geräteschuppen errichten, um div. Arbeitszeug und Fischfutter trocken und sicher unter zu bringen. Auch weil sich schon div. Randalierer auf der Wiese eingefunden und uns einige Arbeitsgeräte entwendet und zerstört haben und wir einen Anfahrtsweg von 20 km haben.
Haben einen Antrag gestellt wie es sich gehört und dieser wurde von der Gemeinde und allen anderen Instanzen genehmigt, bis auf die sog. untere Umweltschutzbehörde.
Haben dagegen Widerspruch eingelegt und nun sollen wir nachweisen ob wir die "Priviligierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB" erfüllen und ein Betriebskonzept vorlegen!!!?? Hääääää? Wir machen das doch zum Hobby und dafür brauchen wir noch nicht mal einen kleinen Gewerbeschein o.ä. Aber warum dürfen wir dann keinen Schuppen bauen? Wie verfasst sich ein Betriebskonzept?? Habe ich keine Möglichkeit ohne dieses Ganzen meinen Geräteschuppen zu bauen? Andere umliegende Grundstücke haben einen kleinen Schuppen/Häuschen... Was viel. auch noch wichtig ist: das Grundstück liegt ausserhalb des Bebauungsgebietes.
Es wird außerdem die Befürchtung der Bildung einer Splittersiedlung angeführt. (wegen eines Geräteschuppens!!??) Oder ist das ganze einfach damit zu erreichen, dass ich ein Gewerbe anmelde und dann ein Schuppen gebaut werden darf???
Finde ich irgendwo noch Literatur zum besseren Verständnis??

Vielen Dank schon mal und ich freu mich auf eine Beurteilung!!
mfG Barbara





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