Abgeschickt von tom am 28 Februar, 2007 um 14:37:18:
wir haben ein Grundstück, wo ein öffenliches Kanalnetz verleget wurde. (aber nicht angelossen)
Das Gurndstück liegt im Aussenbereich, und es gibt keinen Eintrag im Grundbuch ( Grunddienstbarkeit), würde gerne bauen wurde abgelehnt (BG 35).
Kann ich nun auf eine Verlegung des Kanalnetzes verlangen bzw einen Deal eingehen ( Ich baue, dieLeitungen können verbleiben )