Re: Gartenlaube = zulässiges Vorhaben im Außenbereich?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Maerz, 2007 um 10:16:28

Antwort auf: Re: Gartenlaube = zulässiges Vorhaben im Außenbereich? von Tim am 27 Februar, 2007 um 08:12:48:

: Danke erstmal. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wenn ich kurz etwas mehr erzähle...
: Also:
: Herr A besitzt im Außenbereich ein Grundstück, welches mit einer Gartenlaube bebaut ist. Das Grundstück besitzt zwar einen Trinkwasseranschluss ist aber abwasserseitig nicht erschlossen. Herr A wohnt im Sommerhalbjahr an den Wochenenden im Garten. Deshalb hat er eine Dusche und ein WC eingebaut. Ein Oberflächengewässer als Vorfluter ist nicht in der Nähe. Das Grundstück befindet sich nicht im Trinkwasserschutzgebiet. Das Abwasser wird nach der Reinigung in einer Kleinkläranlage versickert.
: Kann dafür im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden oder ist die Gewässerbenutzung zu untersagen?

Das Ganze ist schon sehr speziell ... Ich würde einfach zunächst mal bei der unteren Wasserbehörde fragen! Dabei sollte aber sicher sein, dass die Gartenlaube in der jetzigen Form genehmigt ist und dort rechtmäßig steht.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]