Abgeschickt von Manfred Klems am 01 Maerz, 2007 um 15:36:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau und ich sind Eigentümer eines Hause mit Grundstück. Vor einigen Jahren ist die dort vorbeiführende Strasse zur Privatstrasse erkärt worden.Jeder eigentümer hat anteilsmässig dafür bezahlt und wurde auch im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen. Das heißt, das Stück Privatstrasse gehöhrt zum jeweiligen Grundstück. Was müssen wir tun, um als neuer Eigentümer eingetragen zu werden? Alle anderen neuen Eigentümer, die ein Opjekt dort gekauft haben, sind eingetragen worden.
Bitte um Hilfe, was ich machen muss!
Danke im Vorraus
Manfred Klems