Re: Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden


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Abgeschickt von Sebastian am 01 Maerz, 2007 um 17:52:15:

Antwort auf: Re: Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden von Alessandro R. am 27 Februar, 2007 um 22:44:57:

Wie immer bei Fragen zur Landesbauordnung (Abstandflächen, Brandschutz) ist auch hier die Angabe des Bundeslandes erforderlich.

Ich glaube nicht, dass ein 10,80 m hohes Gebäude wirklich vier Vollgeschosse im Sinne des Baurechts aufweist, sondern lieber, dass es 10,80 m hoch ist.

In NRW kann das ein Fall fuer eine Abweichung gem. § 6 Abs. 13 BauO NRW in der aktuellen Fassung (28.12.2006) sein.
Ich kenne den Plan nicht, aber wenn der Abstand ohnehin so gering ist, würde ich mir mit einem Architekten überlegen, ob man dann nicht gleich ein einziges Haus daraus machen kann, z.B. mit entsprechender Verglasung o.ä. Hat natürlich ziemlich viele bautechnische Konsequenzen.



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