Re: § 42 Baugesetzbuch


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 02 Maerz, 2007 um 09:15:37

Antwort auf: Re: § 42 Baugesetzbuch von Erich Bauer am 23 Februar, 2007 um 20:24:02:

: Die Antwort steht in Abs. 3 der Vorschrift.

Ist die Vorschrift anwendbar auch nachdem
eine Anfrage (NAWARO)gestellt wurde? Die Stadt
beabsichtigt lediglich eine solche Anlage an dem
grundsätzlich zulässigen Standort zu verhindern.
Maßnahmen oder Änderungen des Bebauungsplanes sind aber (noch)nicht erfolgt. Der kaufinteressierte Investor ist jetzt abgesprungen mit dem Hinweis, dass die Stadt eine solche Anlage dort nicht wünsche.
Kommt hier der § 3 tasächlich in Betracht?
Kann nicht in einem solchen Fall der Abs. 2
greifen, da ja erst der Antrag und erst danach
die Änderung des Bebauungsplanes erfolgen soll?
Für eine Anwort bereits jetzt besten Dank!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]