Re: Grundbucheintrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 02 Maerz, 2007 um 10:06:07

Antwort auf: Grundbucheintrag von Manfred Klems am 01 Maerz, 2007 um 15:36:20:

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: Meine Frau und ich sind Eigentümer eines Hause mit Grundstück. Vor einigen Jahren ist die dort vorbeiführende Strasse zur Privatstrasse erkärt worden.Jeder eigentümer hat anteilsmässig dafür bezahlt und wurde auch im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen. Das heißt, das Stück Privatstrasse gehöhrt zum jeweiligen Grundstück. Was müssen wir tun, um als neuer Eigentümer eingetragen zu werden? Alle anderen neuen Eigentümer, die ein Opjekt dort gekauft haben, sind eingetragen worden.

: Bitte um Hilfe, was ich machen muss!

: Danke im Vorraus

: Manfred Klems

Antwort:
Ohne genaue Kenntnis der Grundstücksunterlagen ist das schwierig.

Ist "Ihr" Straßengrundstück ein extra Flurstück und Grundstück?
Oder gibt es ein gemeinsames Straßengrundstück mit extra Flurstückbezeichnung und Grundbuchblatt?

Eventuell müssen Sie der Erschließungsgemeinschaft "...straße" beitreten.

Vielleicht nehmen Sie am besten zum beurkundenden Notar noch mal Kontakt auf. Eventuell ist da was schiefgelaufen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]