Wassereinbruch durch Bodenplatte


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Abgeschickt von Robert Lauerwald am 04 Maerz, 2007 um 20:25:06

Hallo zusammen,

folgender Fall wird konstruiert:

Ein Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage wurde in 3 Bauabschnitten errichtet.Ca. 200 meter entfernt fließt ein kleiner Fluß,dem entsprechend hoch ist auch der Grundwasserspiegel.
Um sich vor dem Grundwasser zu schützen, wurde eine 80 cm hohe Spezialbetonwanne um die Bodenplatte gegossen und darauf mit Kalksandsteinen weitergebaut.Auch die Bodenplatte besteht aus Spezialbeton-wurde aber nicht in einem Stück gegossen, sondern zwischen dem 2 und dem 3 Bauabschnitt ist eine Naht im Beton, wo jetzt Grundwasser hochdrückt und die Tiefgarage unter Wasser setzt.Die Decke der Tiefgarage wird durch mehrere Pfeiler gestützt, wo an den Sockeln auch Grundwasser austritt.Wie das bei Wasser so ist , sucht sich Wasser seinen Weg und dringt jetzt in die Kellerräume und in den Treppenhausbereich , wo die Feuchtigkeit jetzt die Wände hochkriecht.
Der Bauherr wurde bereits mehrfach aufgefordert diese schwerwiegenden Mängel zu beheben,doch ist bis jetzt noch nichts passiert.
Nun sieht es so aus, das in Weiser Voraussicht einige Eigentümer dem Bauhern die Kaufsumme in Teilsummen in Abhängigkeit vom Baufortschritt bezahlt haben und der Bauher jetzt die letzte Teilzahlung einfordert, obwohl der zuvor genannte Mangel besteht und noch nicht behoben wurde.
Jetzt stellen sich noch folgende Fragen:
1. Machen die Käufer sich strafbar , wenn erst nach der Mangelbeseitigung die Restsumme bezahlt wird ? 2. Besteht auch die Möglichkeit einen Preisnachlaß zu fordern, weil eventuell nach der Mangelbeseitigung weitere Schäden gleicher Art wieder auftreten können ( auch erst in ein paar Jahren , wenn die Haftung des Bauherrn bereits abgelaufen ist).





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