Re: VOB Abnahme


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Abgeschickt von karlheinz am 05 Maerz, 2007 um 08:08:51

Antwort auf: Re: VOB Abnahme von seppk am 03 Maerz, 2007 um 10:53:52:

: Wenn man Betreiber einer Anlage ist und es fehlen die Dokumentationsunterlagen, die den Betreiber in die Lage versetzt die Anlagen zu betreiben, kann man dann von einem wesentlichen Mangel sprechen?

: siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Abnahme

: Ob ein wesentlicher Mangel vorliegt, bestimmt sich danach, ob es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Werkleistung abzunehmen und die hierdurch eintretenden Rechtsfolgen hinzunehmen. Ein wesentlicher Mangel kann dann vorliegen, wenn entweder die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit des Werks wesentlich beeinträchtigt ist oder der Mangel ein erhebliches finanzielles Gewicht hat, d. h. erhebliche finanzielle Aufwendungen zu seiner Beseitigung erfordert.

: Wenn bei einer Anlage Dokumentationen fehlen, kommt es also auf die Art der "Anlage" an. Ist die Anlage ohne Dokumentation nutzlos und wertlos ? Oder werden Dokumentationen nur für bestimmte Wartungsarbeiten durch Fachfirmen benötigt ? In letzterem Fall wäre es nach meiner Meinung nur ein Mangel, jedoch kein wesentlicher.

: Besten Dank für die Antwort. Auch wenn sie mir nicht so gefällt so glaube ich doch , dass man es so sehen muß. Nochmals Danke



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