Abgeschickt von Krokodil11 am 05 Maerz, 2007 um 13:35:32
Hallöle hätte hier mal eine Frage :
Wie sieht es aus wenn man eine gültige Baugenehmigung hat, das Baugelände noch erschlossen werden soll und man jetzt nicht bauen kann weil der Kanalanschluß nicht vorhanden ist ? Die Gemeinde sagte eine Erschließung bis zur Genehmigung des Bauantrags zu.
An wen kann man sich da wenden (außer Bürgermeister)und welche Rechtsgrundlagen gibt es hierfür ?