Zaun und Einfriedung


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Abgeschickt von Maria am 05 Maerz, 2007 um 16:43:49

Vor einer bereits bestehenden Einfriedung, die aus einer ca. 1,50 m hohen Glasbaustein-Mauer besteht, wird ein ebenso hoher Zaun gesetzt. Bei der Errichtung des Zaunes ist kein Mindestabstand zur Mauer des Nachbarn zu halten. Interpretation des § 31, Absatz 2 b Nachbarrechtsgesetz NRW. Ist die Annahme richtig?



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