Re: Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans?


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Abgeschickt von T. Stefani am 06 Maerz, 2007 um 15:36:25

Antwort auf: Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans? von Howaya am 26 Februar, 2007 um 15:26:16:

Hallo,

das BauGB ist schon wieder geändert worden und seit dem 1.1.2007 in Kraft. Demanch gibt es jetzt einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der in einem Vereinfachten Verfahren unter Verzicht auf die Umweltprüfung aufgestellt werden kann (§ 13a BauGB).

Das Monitoring gilt nur für die Pläne, die nach dem EAG Bau (2004) aufgestellt werden. Siehe dazu § 244 Abs. 3 BauGB.
Alte Bebauungspläne werden dadurch selbstverständlich nicht rechtswidrig.




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