Re: Zusagen nach Baugenehmigung


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Abgeschickt von krokodil11 am 06 Maerz, 2007 um 16:49:51:

Antwort auf: Re: Zusagen nach Baugenehmigung von Erich Bauer am 06 Maerz, 2007 um 16:36:34:

: Offenbar wird doch derzeit der Kanal bis in Höhe des Grundstücks verlegt und wird bis zur Benutzbarkeit des genehmigten Gebäudes auch benutzbar sein. Damit hätte die Gemeinde nichts falsch gemacht, wenn sie erklärt hat, dass die Erschließung gesichert ist. Der Grundstücksanschluss wird in der Regel ohnehin nur auf Antrag gelegt. Näheres dürfte in der einschlägigen Satzung stehen.

"bis in Höhe des Grundstücks verlegt und wird bis zur Benutzbarkeit des genehmigten Gebäudes auch benutzbar sein" .... das genehmigte Gebäude kann ja erst gebaut werden wenn ich das entstehende Sickerwasser in den Kanal endlich ableiten kann. Das Abpumpen des Wassers auf die nächstgelegene Gemeindewiese wird mir ja untersagt, und in einer Baugrube die mit Wasser vollläuft kann ja nicht gebaut werden, was dann wieder zu einer "Versumpfung" des Grunds führen würde. Daher Baustopp bis Kanalanschluß von der Gemeinde da ist.... auch wieder auf meine Kosten, auch ein Baustop ist recht teuer ...



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