zulässige GRZ


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Abgeschickt von Mirco am 06 Maerz, 2007 um 16:59:22

Hallo

Ich habe folgende Frage bzgl. zulässige GRZ:

Ich plane z.Z. meine Hofeinfahrt. Leider musste ich aber feststellen, dass ich wahrscheinlich die zulässige GRZ überschreiten werde. Welche baulichen Anlagen neben dem eigentlichen Gebäude, Carport und Auffahrt müssen zusätzlich und zu welchen Anteil berücksichtigt werden?

Unsere Terrasse, sowie Wege ums Haus umzu wurden mit Pflasterklinker und einen Fugenmaß von 3-4mm hergestellt. Gelten diese baulichen Anlagen nun als voll anzurechnende versiegelte Fläche oder gibt es dort auch eine Sonderregelung, weil ja das Wasser zwischen den Fugen versickern kann?

Danke für die Antworten.

Mfg




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