Abgeschickt von K.D. am 07 Maerz, 2007 um 07:15:19
Antwort auf: Nachbarschaftswand von Thomas am 06 Maerz, 2007 um 22:30:09:
: Darf eine bestehende Nachbarschaftswand von einem Nachbar ohne Einwilligung des anderen Nachbarn baulich verändert werden (bzw. repariert werden?) Oder muss eine solche Instandhaltung abgesprochen bzw. angezeigt werden?
Antwort:
Schauen Sie doch bitte in das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes.