Lärm durch Supermarkt eletrische Flügelschiebtür und Lüftungsanlagen.


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Abgeschickt von Hahn Günter und Marita am 07 Maerz, 2007 um 12:54:17

Wir wohnen in einem allgemeinen Wohngebiet, der hintere Bereich unseres Eckgrundstücks ist als besonders schutzwürdiger Wohnbereich eingestuft worden, dort befindet sich unser Garten. Wir sind baulich mit einem Wohn,- Geschäftshaus verbunden, dies war nie ein Problem.
Das änderte sich als 1994 im hinteren Bereich des Erdgeschoß ein türkischer Joghurt Abfüllbetrieb genehmgt wurde. Nach sieben Jahren Lärmterror wurde dieser,unter falschen Voraussetungen genehmigte Betrieb, endlich geschlossen,endlich wieder Ruhe in unserem Garten, dachten wir, falsch gedacht. Im vorderen Bereich des Erdgeschoß befand sich bis 1998 ein Blumenengeschäft Nachdem dieses geschlossen war, entstand dort ein türkischer Lebensmittelmarkt, somit kam eine weitere Lärmquelle hinzu. Der Eigentümer stellte für die Betreiberin des Lebensmittelmarktes 2001 einen Antrag für Erweiterung und Nutzung des ehemalige Joghurtabfüllbetriebes.
Diese wurde trotz unseres Widerspruchs 2002 genehmigt.
Hier ein kleines Auszug des ständigen Lärms, den wir seit 1994/98/02 ausgesetzt sind.
Anmerken möchte ich an dieser Stelle folgendes, wir haben, die gesamte gemeinsame Brandmauer, auf unserer Seite mit einer 15 cm Schallisolierung versehen, von Seiten der Eigentümer/Betreiber wurde indessen nichts in Sachen Schall oder Lärmschutz getan.
Mit dem nachträglichen neu Einbau einer elektrischen Flügelschiebtür, kam eine weitere Lärmquelle hinzu, diese wurde, an die gemeinsame Brandmauer befestigt. Dessen ungeachtet, dass dort bereits der Motor des elektrischen Scherengitters und auch der Zigarettenautomat, befestigt wurden.
Das ständige „rumpeln“ welches beim Öffnen und Schließen der elektrischen Flügelschiebetür entsteht, ist inzwischen unerträglich geworden.
Dieses rumpeln, welches sich anhört als wenn Kraftfahrzeuge über nicht vollständig geschlossenen Kanaldeckel fahren, ist sowohl in unserem Wohnzimmer im Erdgeschoss, als auch in den darrüberliegenden Kinderzimmern, trotz eingeschaltetem Fernseher oder Radio, deutlich hörbar.
Infolgedessen können wir uns während der Geschäftszeiten, in diesen Räumen nicht aufhalten, um beispielsweise, konzentriert zu arbeiten oder zu entspannen.
Trotz unserer Schallschutzmaßnahmen übertragen sich sämtliche Geräusche, ganz besonders während der kalten Jahreszeit, in unsere Wohn und Schlafräume, die Rollgeräusch verursacht durch die Fahrten mit Hubwagen, Einkaufswagen und Rollcontainern etc, die durch das Überfahren, der Fugen im Fliesenbodens, noch verstärkt werden, sogar die Trittgeräusche je nach Schuhwerk sind deutlich hörbar.
Nach Auffassung des Stattlichen Umweltamtes, seien aber dennoch keinerlei Beeinträchtigungen für unsere Familie, weder durch den Betrieb der elektrischen Flügelschiebtür noch durch all die anderen Geräusche zu befürchten, da diese, kaum wahrnehmbar seien.
Nach all den Jahren empfinden wir dies allerdings ein bisschen anderes, es ist einfach nervig und noch dazu völlig unnötig. Die von uns beklagten, Störungen, können durch ein umsichtigeres Verhalten, auf ein erträgliches Maß reduziert werden, das Rumpeln, welches beim Öffnen und schließen der elektrischen Flügelschiebtür entseht, kann durch entsprechende Vorkehrungen komplett abgestellt werden. Hinzu kommen die Lärmintensiven Belieferungen des Supermarktes, die sich rund um unser Eckgrundstück erstrecken.
Die Krönung, und somit das letzte bisschen Ruhe wurde uns mit der Inbetriebnahme, 2004, der völlig veralteten Lüftungsanlagen des ehemaligen Joghurtabfüllbetriebes beschert.Diese Anlage sollte, so die Zusage des Amtes für Baurecht und Bauberatung, nach Auszug der Firma, nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen.
Vom Staatlichen Umweltamt durchgeführte Messungen wurden, entgegen unserem Antrag durchgeführt. Das Ergebniss war dementsprechend.
Eigentum verpflichtet ein schöner Spruch..

Wir haben 1985 ein uraltes Haus gekauft, diese ohne Hilfe von Vater Staat und Eltern renoviert, wir möchten nur eines in Ruhe und Frieden leben.
Fakt ist, der strebsame Bürger bleibt auf der strecke. Die Behörden stellen sich auf die Seite der Krachmacher und (wir) werden als überempfindliche Querulanten abgestempelt.
Ruhe ist,wenn der Supermarkt geschlossen ist, dann können wir endlich unser Wohnhaus und auch unseren Garten uneingescheänkt nutzen.
Was bleibt sin erhebliche Kosten, die Betreiber geniesen Narrenfreiheit.
Fazit, wir hätten 1994 verkaufen und wegziehen sollen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Marita Hahn





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