Abgeschickt von Robert am 07 Maerz, 2007 um 14:49:38
Hallo allerseits,
ich habe ein Gebäude von 1955, das steht in einer Kleingartenanlage und die unterliegt hier in Berlin nach Aussage des Bezirksamtes dem BauGB § 35.
Nun möchte ich an der Grenze einen Carport errichten. Bei BauGB § 34 wäre dies ein "privilegiertes Vorhaben" und unproblematisch.
Wie ist das bei BauGB § 35???
Kennt sich ja jemand aus oder hat so was schon mal gemacht????
Grüße
Robert