Klausel bei Hausüberschreibung: Verkauf nur mit Zustimmung der Eltern


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Abgeschickt von Fr. Meyer am 07 Maerz, 2007 um 15:48:27

Hallo,

meine Eltern haben mir ein Haus überschrieben (wegen Erbschaftssteuer...). Notariell wurde damals festgelegt dass ich das Haus nur verkaufen kann wenn meine Eltern zustimmen. Habe das damals unterschrieben ohne mir viel dabei zu denken. Nun ist es so das meine Mutter vor einem Jahr gestorben ist. Da ich Ende diesen Jahres aus meiner Mietwohnung raus muss, wollte ich mir eine Bleibe von dem Verkauf des Hauses leisten, da dieses viel zu weit von meiner Arbeitsstelle weg liegt. Ein Einzug kommt nicht in Frage, außerdem ist das Haus vermietet (die Miete kassiert mein Vater).

Nun weigert sich mein Vater das Haus zu verkaufen, da er mich zwingen möchte, wieder zuhause bei ihm ein zu ziehen. Kann ich da dagegen was machen?




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