Re: Baulinie von 1843 - fraglich???


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Abgeschickt von A.Maier am 09 Maerz, 2007 um 00:00:00

Antwort auf: Re: Baulinie von 1843 - fraglich??? von K.D. am 07 Maerz, 2007 um 07:13:27:

: : Baulinie von 1843

: Geht es hier wirklich um eine Baulinie im Sinne der BauNVO????
Ja laut Bürgermeister und Bauamt handelt es sich um eine Baulinie (wie kann man so was überprüfen? es ist ein handgezeichneter Plan eines Vermessungsbüros von 1974 mit Baulinien und Genehmigungsdatum 1843,Genauigkeit?)
Die ersten Häuser wurden gegen 1934 erbaut
viele landwirtschaftliche Gebäude mit Wohnhaus
Die Baulinie wurde mit Dunglegen und sonstigem überbaut, wobei ich vermute, daß zu dieser Zeit noch keiner von der Existens dieser Baulinie wußte oder ...
Die best. Dunglege sollte jetzt als Carport und Garage überbaut werden, nach voriger Absprache mit dem Bauamt(leider keine offizielle Bauvoranfrage)
und liegt über der Baulinie
Bekam jetzt die Ablehnung Begründung die Gemeinde stimmt einer Überbauung der Baulinien nicht zu


Oder handelt es sich eher um eine Nutzungsartengrenze aus dem Liegenschaftskataster??
Nein
Oder wird hier vielleicht eine Flurstücksgrenze überbaut, weil das eigentliche Baugrundstück aus mehreren Flurstücken besteht???
Nein




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