Re: Fenster bei altbau auf der grenze


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Abgeschickt von K.D. am 09 Maerz, 2007 um 07:10:09

Antwort auf: Fenster bei altbau auf der grenze von steve am 05 Maerz, 2007 um 00:08:52:

: meine Frage:
: das Nachbargrundstück wird verkauft. das wohnhaus steht auf der Grenze. besteht schon ca. 80 jahre. die fenster sind als ganz normale fenster vorhanden und sind zum garten hin offen. kein sichtschutz oder ähnliches vorhanden. ich möchte jetzt aber das an die fenster zu meinem grundstück ein sichtschutz sowie eine vergitterung angebracht wird. ist dies möglich. was kann ich erwarten und was muß ich weiterhin zulassen.

Antwort:
Da sich das Gebäude mit den Fenstern schon seit langer Zeit so auf der Grundstücksgrenze befindet, besteht m.E. Bestandsschutz, weil die Fenster sicherlich genehmigt sind bzw. seit so langer Zeit keine Behörde eingeschritten ist. Und die Baupolizei war früher ziemlich kleinlich.

Die Anpassung bestehender baulicher Anlagen ist in § 78 BauO BBG geregelt.
Wenn der neue Eigentümer eine wesentliche Änderung nach Absatz 2 vornimmt, bestände hier die Möglichkeit, das das Bauamt die Anpassung
an die öffentlich-rechtlich Vorschriften verlangt.
Da die Außenwand sich auf der Grundstücksgrenze befindet, ist eine Brandwand nach § 26 BBG_BauO herzustellen. Darin sind Öffnungen nicht zulässig.


Sollte der neue Eigentümer solche Änderungen nicht vornehmen, können Sie versuchen mit dem zu reden.
Ansonsten müssen Sie damit leben.





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