Re: DG als Vollgeschoss bei integr. Garage im EG


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Abgeschickt von Sascha am 09 Maerz, 2007 um 09:51:13

Antwort auf: DG als Vollgeschoss bei integr. Garage im EG von Marc am 20 Oktober, 2006 um 10:37:47:

Aus der HE HBO:

““““““““Die Flächen von in Gebäuden integrierten Garagen werden hinzugerechnet.
Flächen von angebauten Garagen bleiben bei der Bemessung unberücksichtigt.
Wegen der allein planungsrechtlichen Bedeutung des Vollgeschossbegriffs kommt es bei der Beurteilung, ob die Garage integriert ist auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes an und nicht auf die bautechnische Trennung zwischen Garagennutzung und sonstiger Nutzung.““““““““““

Und jetzt meine Meinung:
1. Äußerliches Erscheinungsbild s. oben
2. Wenn über der Garage sich DG Räume befinden, dann zählt die Garage sowieso mit.


Andere Frage: wer hat dir gesagt daß die DG Fläche kleiner sein muß als das EG?
Die DG Fläche darf nicht größer sein als ¾ der Fläche EG.
Also, mal genau die Bauordnung lesen.




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