Abgeschickt von Robert am 09 Maerz, 2007 um 11:51:07
Nach der BauOBln sind gebäudeunabhängige Solaranlagen nicht nur genehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 b), sondern brauchen sich auch nicht an Abstandsflächen zu halten (§ 6 Abs. 7 Nr. 2).
Trifft dies auch für den Außenbereich gem. BauBG § 35 zu???
Grüße
Robert