Abgeschickt von Erich Bauer am 09 Maerz, 2007 um 19:45:18
Antwort auf: Änderung des Bebauungsplanes von Daniel am 09 Maerz, 2007 um 17:59:48:
Das Baugesetzbuch sieht in § 3 umfangreiche Beteiligungsrechte vor. Führt deren Wahrnehmung nicht zum Erfolg, kann man unter Umständen als Nachbar gegen die auf der Grundlage des neuen Bebauungsplanes erteilte Genehmigung oder die tatsächlich erfolgende Bebauung vorgehen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Planes ist ggf. auch ein Vorgehen nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung möglich.