Abgeschickt von helmut H. am 11 Maerz, 2007 um 12:23:17
Als Kachelofenbesitzer benötige ich gewisse Holzmengen und habe dieses Holz ca. 40m³ auf meinen nicht bebauten Grundstücken in ofenfertiger Form gelagert und mit einem Dach versehen. Diese bauliche Anlage sitzt zufällig auf der Grenze zwischen meinen beiden Grundstücken Verhältnis ca.1/6 zu 5/6.
Die Baubehörde spricht von einem rechtwidrigen Zustand und verlangt eine gleichmäßige Verteilung auf beide Grundstücke.