holzlagerplatz auf unbebautem Bauplatz


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Abgeschickt von helmut H. am 11 Maerz, 2007 um 12:23:17

Als Kachelofenbesitzer benötige ich gewisse Holzmengen und habe dieses Holz ca. 40m³ auf meinen nicht bebauten Grundstücken in ofenfertiger Form gelagert und mit einem Dach versehen. Diese bauliche Anlage sitzt zufällig auf der Grenze zwischen meinen beiden Grundstücken Verhältnis ca.1/6 zu 5/6.
Die Baubehörde spricht von einem rechtwidrigen Zustand und verlangt eine gleichmäßige Verteilung auf beide Grundstücke.




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