Gebäuderisse und Gewährleitungsfristen


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Abgeschickt von L. Meyer am 11 Maerz, 2007 um 12:34:07

Hallo!

Angenommen ein Bauherr hätte im Jahr 2000 einen Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus in Auftrag gegeben und dieser Anbau hätte schon in den ersten Jahren nach Fertigstellung folgende Mängel aufgewiesen:
- Risse in den Wänden (deutlich spürbarer Luftzug von außen)
- Absinkender Fußboden im Anbaubereich, dadurch Risse im Linoleum-Boden und eine "Stufe"

Diese Mängel seinen sowohl dem Architekturbüro, als auch dem ausführenden Bauunternehmer zur Kenntnis gebracht worden, woraufhin diese die Fehler als normale Senkungserscheinungen bezeichnet hätten, wogegen nichts gemacht werden könne.
In den folgenden Jahren erweiterten sich die Risse langsam, das Architekturbüro hätte aber immer auf besagte normale Senkung gepocht.

Angenommen seit dem Jahr 2006 weiten sich die Rissen nun so weit, dass der Fußboden nun (2007) fast komplett von einem Riss und der "Stufe" durchzogen würde und die von den Rissen betroffene Wand weitere Risse aufweise und sich der Putz von der Wand nun gelöst hätte (Nur die Tapete hielte den Putz).

Wie liegt in einem solchen Fall die Rechtslage zu einer Mägelbeseitigung? Welche Gewährleistungsfristen gelten?
Kann dem Architekturbüro und dem Bauunternehmer vorgeworfen werden, dass durch Falschaussagen eine Art "Hinhaltetaktik" gefahren wurde, was u.U. eine aufschiebende Wirkung auf die Gewährleistungsfristen haben könne?

Vielen Dank für eine Antwort!



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