Re: Klausel bei Hausüberschreibung: Verkauf nur mit Zustimmung der Eltern


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Abgeschickt von Micky am 12 Maerz, 2007 um 15:12:04:

Antwort auf: Klausel bei Hausüberschreibung: Verkauf nur mit Zustimmung der Eltern von Fr. Meyer am 07 Maerz, 2007 um 15:48:27:

Hallo,

wenn es im Vertrag steht, ist es gültig und ohne Einverständnis des Vaters ist da nichts zu machen. Was im Vertrag steht, stellt die übereinstimmende Willenserklärung von Übergeber und Übernehmer dar. Man muss da schon aufpassen, dazu liest es einen der Notar doch vor. Wäre das nicht so, könnte man sich alle Regelungen gleich sparen.

Gruß
Micky



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