Bauverweigerung auf erschlossenem Grundstück


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Abgeschickt von Alex am 12 Maerz, 2007 um 15:13:20:

Darf uns der Bau eines Wohnhauses auf einem erschlossenen Grundstück von der Gemeinde verweigert werden, wenn dieses bislang noch nicht im Bebauungsplan liegt, wir dafür aber wie schon gesagt Erschließungskosten an die Gemeinde entrichtet haben?




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