Gebühren für Nachbarschaftswiderspruch


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Abgeschickt von Klaus am 13 Maerz, 2007 um 16:46:03

Wonach berechnen sich die Verwaltungsgebühren für einen Widerspruchsbescheid im Fall des Unterliegens, speziell wenn es um einen Nachbarschaftswiderspruch gegen eine Baugenehmigung geht? Der Fall soll in Niedersachsen spielen: Richtet sich die Gebühr nach der Summe des Wertes der zu schützenden Objekte, hier von Eigentumswohnungen? Oder wird die Gebühr rein nach dem Zeitaufwand des Sachbearbeiters für die Bearbeitung des Widerspruchs berechnet?

Fallvariante: Wie ist es, wenn ein Wohnungseigentümer im Namen und mit Vollmacht mehrerer Eigentümer Widerspruch einlegt? Falls es nach dem Wert der zu schützenden Objekte geht, werden diese addiert oder gibt es einen Abschlag? Falls es nach dem Arbeitsaufwand geht, müssten eigentlich nur die Kosten für einen Bescheid berechnet werden, oder?




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