Re: Gebühren für Nachbarschaftswiderspruch


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Abgeschickt von Klaus am 14 Maerz, 2007 um 10:43:11

Antwort auf: Re: Gebühren für Nachbarschaftswiderspruch von Erich Bauer am 13 Maerz, 2007 um 23:18:16:

: Siehe Verwaltungskostengesetz des Landes.

Ach was. Ich dachte, Dr. Oetkers Schulkochbuch sei maßgeblich. Sehr hilfreich!




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