Re: Hausordnung zu Haustürverschluß


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Abgeschickt von Frank am 14 Maerz, 2007 um 15:26:26:

Antwort auf: Re: Hausordnung zu Haustürverschluß von Sebastian am 14 Maerz, 2007 um 09:22:57:

Die Argumentation von Sebastian klingt m.E. grundsätzlich nachvollziehbar. Wird die Situation denn durch den Einbau eines so genannten Panikschlossen entscheidend verändert? Wenn bspw. eine Außentür eines Mehrfamilienhauses überwiegend aus Glas besteht, kann doch einfach eine Scheibe eingeschlagen werden und die innere Türklinke betätigt werden. Ein Panikschloss müsste dann die Tür doch eigentlich automatisch öffnen bzw. entriegeln, oder? In dem Fall könnte m.E. dem Rettungspersonal zwar ausreichend Gelegenheit geben sein, in die Wohnung zu gelangen, da diese, wie ich gehört habe, berechtigt sind im Notfall die Haustür gewaltsam zu öffnen, aber sind dann im Einbruchsfalle die Sicherheitsvoraussetzungen in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend erfüllt?
In dem Zusammenhang würde mich auch interessieren, ob straf- oder schandenersatzrechltliche Konsequenzen beim Verschluss (mit Schlüssel) der Außentür zu erwarten sind. Haftet ein Verwalter oder ein Verwaltungsbeirat eigentlich im Schadenfalle, bei erstellen einer Hausordnung, die regelt, dass z.B. ab 20:00 Uhr die Türen zu verschließen sind? Oder würde die WEG bei Mehrheitsbeschluss hierfür entsprechende haften müssen?
An anderer Stelle habe ich nämlich mal gelesen, dass angeblich ein Gebäude so zu benutzen ist, dass keine Gefahr für die öffentlich Sicherheit oder für Leib und Leben oder Gesundheit besteht und diese Pflicht über den Eigentumsschutzinteressen des Einzelnen steht. Auch kann angeblich nicht abgeleitet werden, dass eine Einbruchsgefahr in der Nacht größer als am Tage ist. Ich habe auch gelesen, dass sich derjenige, der eine Haustür eines Mehrfamlilienhauses verschließt u.U. rechtswidrig handeln könnte/soll.
Ich bin leider absolut kein Fachmann auf dem Gebiet und habe immer nur von allem ein bisschen gelesen, daher sind selbstverständlich auch alle meine Aussagen ohne gewähr. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn jemand eine unverbindliche Antwort auf meine Fragen hätte oder mir seine Sicht hierzu schildern würde.



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