Mitbestimmungsrecht im Mehrfamilienhaus


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Abgeschickt von Christian Purz am 14 Maerz, 2007 um 20:01:30

Bei baulichen Veränderungen z. B. Terrassentrennwand, Markisse, Sichtschutzzaun sollte ein einstimmiger Beschluss aller Wohnungseigentümer erfolgen oder genügt eine Mehrheit der Wohnungseigentümer?
Das Wohnungseigentumsgesetz soll dahin gehen verändert werden, das eine "doppelt qualifizierte Mehrheit" (Was auch immer das genau heißt?) ausreichend ist. Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob dies auf politischer Ebene diskutiert wird?

Vielen Dank für die Mühe!



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